Im unteren, freien Bereich auf meiner Lohnsteuerbescheinigung ist der Gesamtbetrag zur freiwilligen Krankenkasse (ich bin freiwillig gesetzlich versichert) aufgeführt. Davon habe ich ja die Hälfte selbst bezahlt. Ist die andere Hälfte ein steuerpflichtiger Zuschuss des AG zur KV, der angegeben werden muss?
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Hallo Lars
Nur die hälfte stellt abzugsfähige Sonderausgabe dar, demnach ist auch nur die Hälfte einzutragen.
ciao