Zwei Arbeitsstätten - wie absetzen?

  • Hallo,
    ich bin Lehrer an einem Gymnasium mit 1/4 meiner Arbeitszeit und Wissenschaftlicher Assistent
    an der Universität mit 3/4 meiner Arbeitszeit.


    Es gibt Tage, da fahre ich nur zur Uni, es gibt Tage, da fahre ich nur zur Schule, es gibt aber auch Tage, da fahre ich erst zur Schule, und dann von dort zur Uni.


    Wie rechne ich das ab?


    Dank im Voraus


    A.Körber

  • Hallo Andreas


    setze die Tage mit den entsprechenden Zahlen ein für die jeweiligen Arbeitstätten ein.


    Die Strecke Wohnung>Schule>Uni> ist mit den einfachen Strecke anzugeben.


    Tschüss

  • Du hast mehrere Möglichkeiten, die du aber gegebenenfalls mit dem Finanzamt abstimmen solltest.
    Prinzipiell ist nichts gegen eine Einzelaufstellung einzuwenden, also die Anrechnung jeder tatsächlichen Fahrt mit dem halben Entfernungskilometersatz. Bsp: Wohnung-->Uni=5km+Uni-->Schule=6km+Schule-->Wohnung=4km, macht insgesammt 15km. 15*40Pf=6DM Solch eine Rechnung machst du dann für jeden Arbeitstag.
    Du kannst aber auch die Gefahrenen km schätzen, z.B.: 1/4 der Arbeitstage folgende Strecke ..., an 1/2 der Arbeitstage folgende Strecke..., usw.

  • Beispiel dazu aus dem BMF-Schreiben zur Entfernungspauschale vom 11.12.2001


    Ein Arbeitnehmer fährt vormittags von seiner Wohnung A zur Arbeitsstätte B, nachmittags weiter zur Arbeitsstätte C und abends zur Wohnung in A zurück. Die Entfernungen betragen zwischen A und B 30 km, zwischen B und C 40 km und zwischen C und A 50 km.


    Die Gesamtentfernung beträgt 30 + 40 + 50 km = 120 km, die Entfernung zwischen der Wohnung und den beiden Arbeitsstätten 30 + 50 km = 80 km. Da dies mehr als die Hälfte der Gesamtentfernung ist, sind (120 km : 2 =) 60 km für die Ermittlung der Ent-fernungspauschale anzusetzen.