Abfindung und getrennte Veranlagung

  • Mein Bekannter war 1999 arbeitslos und erhielt 25000.-Abfindung. Seine Frau arbeitete halbtags mit Steuerklasse fünf und erzielte 22000.-DM Lohn.Er wählte getrennte Veranlagung. Das ist doch falsch, oder?

  • Hallo


    Die Zusammenveranlagung ist eine Wahlmöglichkeit. Die Stpfl. können Sie wählen ist aber nicht zwingende Voraussetzung. Sie können also auch die getrennt Veranlagung wählen.
    Ob die Entscheidung für die getrennte Veranlagung richtig oder falsch gewesen ist, kann man nur sagen wenn man die Vergleichsberechnung Zusammenveranlagung und getrennte Veranlagung durchführt.


    In dem von dir beschriebenen Fall war ja dein Bekannter in 1999? Arbeitslos und hat die Abfindung bekommen. Wahrscheinlich wird die Abfindung aufgrund der fünftelregelung und fehlender Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit, wenn er das ganze Jahr über arbeitslos war, steuerfrei bleiben.


    In sehr wenigen Fällen kann die getrennte Veranlagung für verheiratete günstiger sein als die Zusammenveranlagung.


    Dies muss und kann aber mit dem Sparbuch berechnet werden.


    Ciao