Wohnsitz in Deutschland, Einkünfte aus nicht-selbstständiger Arbeit in Frankr...

  • Ist es denn möglich, daß das Finanzamt als Vorauszahlung im Jahr 4 Gehälter (brutto) + 1 Gehalt für Ehepartner, also 5 Gehälter abknöpft? Für Familie mit Kind? Danke für Eure Zuschriften

  • Entspricht ja einem Steuersatz von 5/12 also 41,67%. Je nach Verdienst und Steuersatz kann es möglich sein. Die Frage ist aber auch ob es gerechnt ist.


    Habt ihr Einkünfte aus Frankreich? Da müßte man mal sehen wie es im Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Frankreich und Deutschland geregelt ist.



    Ciao

  • Recht herzlichen Dank für den Beitrag.
    Nein, Einkünfte in Frankreich haben wir nicht.
    Ich werde einen Steuerberater konsultieren.

  • Wäre interessant zu wissen wie er das sieht.


    Würde mich enorm interessieren. Daher wäre es gut von dir wenn du die Antwort vom Steuerberater in diesem Forum veröffentlichen könntest. Davon wären dann auch andere betroffen.


    Viel Glück

  • Das Finanzamt hat richtig gerechnet. Es werden Bruttogehälter zugrunde gelegt, die im Inland bezahlte Lohnsteuer abgezogen und dann auf den entstandenen Betrag die Vorauszahlungen berechnet.
    Leider wurden die ausländischen Abzüge nicht berücksichtigt und auch Aufwendungen für Versicherungen, Werbungskosten, etc... werden erst mit der Steuererklärung Ende Jahr miteingerechnet.
    Leider verstehe ich noch immer nicht, warum man steuerlich dermaßen belastet wird als Familie.

  • Hallo Sonja


    vielen Dank für die Veröffentlichung.


    Wie sieht es der Steuerberater mit einem Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen? Denn 5 Gehälter sind ja wohl etwas zu happig.


    Aber je nach Einkommen und Steuersatz (Spitzensteuersatz) kanns ja möglich sein.


    Viel Glück noch.


    Bye