da ich letztes Jahr einen Sohn bekommen habe und
mir dadurch Kosten mit meinem PKW entstanden sind
(Arztbesuche usw.), würde ich gerene wissen,
ob die gefahrenen Km nur für den Weg zum Arzt oder
auch wieder zurück zur Wohnung gelten.
Gruß René
da ich letztes Jahr einen Sohn bekommen habe und
mir dadurch Kosten mit meinem PKW entstanden sind
(Arztbesuche usw.), würde ich gerene wissen,
ob die gefahrenen Km nur für den Weg zum Arzt oder
auch wieder zurück zur Wohnung gelten.
Gruß René
Hallo Rene´
Wenn diese Kosten abzugsfähig wären, sollte auch das Kindergeld versteuert werden.
Es sind Kosten der privaten Lebensführung und sind daher nicht abzugsfähig.
ciao
Hallo Rene,
m.E. sind das außergew. Belastungen. Die Kosten hierfür müssen 3-7 Prozent (Einkommenshöhe entscheided über die Prozenthöhe) von Deinem zu versteuernden Einkommen übersteigen, alles was darüber hinaus geht rechnet das Finanzamt an.
Bey