GSE und Einkommensteuererklärung

  • Guten Tag,


    ist es richtig, wenn ich die Anlage GSE (Einkünfte Gewerbebetrieb) an das Finanzamt schicke, in dessen Ort ich das Gewerbe ausführe (Feststellungserklärung)?


    Und die Einkommenssteuererklärung ohne GSE an mein Wohnsitzfinanzamt?


    Kann ich das auf der Einkommensteuererklärung irgendwo vermerken, daß ich noch Einkünfte aus selbständiger Arbeit an einem anderen Ort habe? Wenn ja, wo und wie?


    Habe mir gedacht, eine GSE-Anlage mit der Einkommensteuererklärung mit Ausfüllung der Zeile 5 (lt. gesonderter Feststellung, Finanzamt:/Nummer:) abzugeben und daneben eine Anlage "zur Feststellungserklärung" voll ausgefüllt an das "Betriebsort"-Finanzamt. Ist richtig gedacht?


    Bitte antwortet ohne Paragraphenwirrwarr, danke!

  • Hallo Denis


    Du hast eine Gesonderte und einheitliche Feststellungserklärung mit Anlage GSE beim Finanzamt in dessen Bezirk sich dein Gewerbebetrieb befindet abzugeben. Diese stellt deinen Gewinn fest und teilt deinem Wohnsitzfinanzamt das Ergebnis mit.


    Du mußt deine persönliche Einkommensteuererklärung bei deinem Wohnsitzfinanzamt abgeben. Hier mußt du aber ebenfalls eine Anlage GSE abgeben. Aber deinen Gewinn/Verlust mußt du hier mit "laut gesonderter Feststellung" mit Betriebsfinanzamt und der dazugehörigen Umsatzsteuer angeben. Hierfür mußt du in den Bereich >Einkünfte aus selbständiger Arbeit>1 laufende Gewinne> zweites Button> in Eingabebereich dann Betriebsfinanzamt und Steuernummer angeben.


    Falls es dich doch interessieren sollte regelt die gesonderte Feststellung der §18 AO.


    Viel Glück