Pauschschal ansetzbar ohne Belege?

  • Hallo,


    erkennt das Finanzamt Beiträge zu Berufsverbänden bis zu einem bestimmten Betrag pauschal ohne Belege an?

  • Nein.
    Beiträge an Berufsverbände fallen unter die Werbungskosten. Werden keine Belege eingereicht gewährt der Staat die Pauschale von 2000,--DM. Ansonsten müssen die tatsächlichen Kosten nachgewiesen werden.


    Ciao