Minijobs / Wiso-Buch falsch?

  • Hallo,


    dem Büro komplett 2006 lag das Buch "Kaufmännisches Wissen kompakt" bei. Hier heißt bei den Erläuterungen zu Minijobs


    "Beispiel: Eine Aushilfe bekommt 325 Euro Lohn. Sie hat weitere Einnahmen und unterliegt der Steuerpflicht." (S. 244)


    Im Weiteren heißt es dann, dass hier 65 Euro Lohnsteuer, 3,58 Euro Soli, 40,63 Euro Rentenversicherung und 32,50 Euro Krankenversicherung anfallen.


    Meines Wissens nach ist das komplett falsch und würde erst bei einem 2ten Minijob gelten.


    Außerdem heißt es, dass bei geringfügig Beschäftigten ein Freistellungsauftrag nötig ist der bis zum 30.11. des Jahres vom Arbeitnehmer zu beantragen ist (S. 245). Das trifft soweit ich weit ebenfalls nicht mehr zu.


    Gehe ich recht in der Annahme das beides komplett falsch ist? Ich hoffe das Programm arbeitet korrekt :?

  • Hallo Torsten,


    unsere Handbücher werden sorgfältig geprüft und aktualisiert. Leider ist uns das Kapitel Minijob "durch die Lappen" gegangen. In der nächsten Woche stellen wir ein "Update" als PDF zur Verfügung.


    Den Freistellungsbescheid gibt es nicht mehr. Bei Minijobs gibt es drei Besteuerungsarten:


    1. 2% Pauschalsteuer
    2. 20% Pauschalsteuer
    3. Besteuerung gemäß Lohnsteuerkarte


    Die jeweilige Besteuerungsart ist im Einzelfall zu prüfen. Ausführliche Informationen kommen dann per PDF-Update.


    Davon unberührt ist die Software, diese rechnet auf jeden Fall korrekt.