150 km tgl zur Arbeit (Hinweg)

  • Hallo,


    mein Mann fährt jeden Tag 10 km mit der Vespa zum Bahnhof dann mit dem Zug 140 km zur Arbeit.
    Für die Tickets haben wir 5712,- DM im gesamten Jahr ausgegeben.
    Lt meiner Berechnung bekommen wir aber nicht diese ersetzt.
    Haben wir eine Chance auf Erstattung und wie gebe ich diese ein.


    Gruß
    Daniela

  • Seit dem 01.01.2001gibt es nur noch eine verkersmittelunabhängige Entfernungspauschale in Höhe von 0,70 DM für die ersten 10 km, ab dem 11 km sind es 0,80 DM. Die Eingaben werden in der Maske Werbungskosten - Fahrten zur Arbeit eingegeben.

  • Hallo Daniela


    Der Staat gibt euch auch nicht das wieder was ihr selber bezahlt habt.
    Die Berechnung bei euch sieht doch wie folgt aus:
    Fahrt mit Vespa 10 KM *0,70DM*200Tage = 1.400,-- DM
    Fahrt mit Zug 140 KM *0,80DM*200Tage =22.400,-- DM


    Da kein Krafwagen PKW benutzt worden ist, greift hier die Deckelung auf max. 10.000,--DM; weil auch die tatsächlichen Kosten für die Benutzung des Zuges lediglich 5.742,--DM betragen. Wären die Kosten für die Bahn über 10.000,-- würden diese dann angesetzt werden.


    Legen wir bei euch einen Steuersatz von 30% zugrunde, tritt hier eine Steuererleichterung von 3.000,--DM ein.


    Eingeben mußt du die Fahrtkosten wie o.beschrieben.


    Ciao