Kostenfreies Zimmer = Geldwerter Vorteil? und Heimfahrten

  • Hallo liebe Forumsnutzer,


    ich bräuchte bitte mal euren Rat...


    Hier der Stand der Dinge:


    Beruf:
    -Angestellt in Berlin lt. Vertrag seit 1.10.2012, Einsatzort aber in einer anderen Stadt. Gehalt zahlt Berlin, werde am Einsatzort nicht als Personal geführt.


    -Ich bekomme am Einsatzort kostenlos ein Zimmer in meiner Firma ohne Küche etc. gestellt. (Pflegeeinrichtung=Patientenzimmer)


    -Kostenfreies Essen (Frühstück, Mittag), Abendessen und Getränke nicht inbegriffen.


    -Nicht als Zweitwohnsitz gemeldet.


    -Das Mieten einer Wohnung ist nicht vorgesehen da es von jetzt auf gleich einen Einsatzortwechsel geben kann.


    Privat:


    -Wohnung zum 1.12 aufgegeben und bei meinen Eltern in ein Zimmer eingezogen


    -Als Wohnsitz gemeldet


    -Zahle aber keine Miete.


    Fragen:


    -Kann ich wöchentliche Heimfahrten geltend machen auch wenn ich keine Miete zahle? (je Strecke 430km)


    -Muss ich meinen Eltern Miete zahlen um es als Heimfahrt zu bezeichnen oder gilt es als Familienwohnsitz? Wenn ja müssten meine Eltern diese dann versteuern?


    -Oder muss ich mich an meinem Einsatzort dafür als Zweitwohnsitz anmelden? (Hier würde wiederrum Zweitwohnsitzsteuer anfallen)


    -Kann ich die Verpflegungsmehraufwandsbeträge ansetzten?


    -Muss ich eine Bescheinigung vom Arbeitgeber beilegen (bzgl. Einsatzort, Stellung des Zimmers)?


    - Kann es passieren das ich Steuern nachzahlen muss da ich das Zimmer ja kostenfrei bekomme und es nicht als Geldwerter Vorteil versteuert wurde???


    Vielen Dank für Eure Hilfe!!

  • Hallo,
    ich bin kein Steuerexperte, will aber trotzdem versuchen dir eine Antwort zu geben - vielleicht meldet sich ja noch ein "Experte" :)

    -Kann ich wöchentliche Heimfahrten geltend machen auch wenn ich keine Miete zahle? (je Strecke 430km)

    ich würde sagen: ja, versuche es..


    -Muss ich meinen Eltern Miete zahlen um es als Heimfahrt zu bezeichnen oder gilt es als Familienwohnsitz? Wenn ja müssten meine Eltern diese dann versteuern?
    -Oder muss ich mich an meinem Einsatzort dafür als Zweitwohnsitz anmelden? (Hier würde wiederrum Zweitwohnsitzsteuer anfallen)
    -Kann ich die Verpflegungsmehraufwandsbeträge ansetzten?

    ich meine, dass du deinen Eltern keine Miete zahlen musst...
    ich würde das Zimmer an deinem Einsatzort wie ein "Hotelzimmer" betrachten, für das du aber keine Miete zahlst, aber Verpflegungsaufwand hast.
    bei einem Hotelzimmer, das man anmietet muss man ja auch keinen Wohnsitz anmelden....
    den Verpflegungsaufwand würde ich ansetzen..also schön Quittungen sammeln :)

    -Muss ich eine Bescheinigung vom Arbeitgeber beilegen (bzgl. Einsatzort, Stellung des Zimmers)?
    - Kann es passieren das ich Steuern nachzahlen muss da ich das Zimmer ja kostenfrei bekomme und es nicht als Geldwerter Vorteil versteuert wurde???

    eine Bescheinigung des Arbeitgebers kann sicher nicht schaden
    ich könnte mir aber vorstellen, dass das Finanzamt das Zimmer als "geldwerten Vorteil" betrachten könnte...falls dies so ist, dann lasse dir doch vom Arbeitgeber den "Wert" des Zimmers bescheinigen und vor allem, dass das Zimmer keine Küche beinhaltet, du also auf "auswärtiges Essen" angewiesen bist, also "kaufen" musst udn du eben keine Möglichkeit hast es dir selebr zuzubereiten...Mahlzeiten kaufen ist nun einmal erheblich teurer..ergo Verpflegungsmehraufwand...



    aber wie gesagt... ich bin keine Expertin...
    gruß