Wie verbuche ich die Umsatzsteuer für eine Photovoltaik Anlage richtig ?

  • Hallo zusammen ,


    im Augenblick bin ich mit meiner Steuererklärung 2012 befasst , da dabei sind mir einige Punkte noch unklar .


    Folgender Sachverhalt : Im Jahr 2012 habe ich eine PV Anlage installiert .


    Die von mir bezahlte Umsatzsteuer wurde in meiner Voranmeldung deklariert .


    Rechnungsstellung 2012 /die Rückzahlung vom Fa erfolgte 2013 .


    Ist es richtig das die Umsatzsteuer erst 2013 als Einnahmen verbucht werden kann ?


    Bedeutet dies einen Verlust in 2012 ? bzw. Gewinn 2013 ?


    Über welches Konto muss dies gebucht werden ?


    Vielen Dank in Voraus

  • Wenn Du die Vorsteuer in 2012 beim Finanzamt geltend gemacht hast, das Geld aber erst in 2013 vom Finanzamt erhältst, würde ich das wie folgt beurteilen.


    In 2012 erscheint die von Dir bezahlte MWst. für die Anschaffung als Betriebsausgabe, die Du gleichzeitig mit der eingenommenen Umsatzsteuer für die Einspeisevergütung in Deiner Umsatzsteuererklärung verrechnet hast. Die Differenz ist die Zahllast. Im Jahr der Anschaffung bekommst Du also Geld zurück. Du hast also ans Finanzamt eine Forderung, die im Saldovortrag für 2013 erscheint. Wenn das Geld vom Finanzamt in 2013 eingeht buchst Du per Bank 1200 an 1790 Umsatzsteuer aus Vorjahr, somit ist Deine Forderung aus dem Vorjahr ausgeglichen. Dies sind keine betrieblichen Erträge, sondern wie gesagt nur der Ausgleich Deiner Forderung gegenüber dem Finanzamt.


    Anders verhält es sich in den Folgejahren, wo Du wahrscheinlich keine so hohen Vorsteuerforderungen an das Finanzamt hast, da bucht Dir das Finanzamt seine Forderungen von Deinem Bankkonto ab. Da hast Du also an das Finanzamt eine Steuerverbindlichkeit aus den Einnahmen der Einspeisevergütung.


    Ich hoffe, dass ich Dir damit weiterhelfen konnte

  • Hallo armaile


    Vielen Dank für die Erklärung , ich denke das hilft mir weiter .
    Was mich noch ein bisschen verunsichert ist das daß WISO Programm einen Verlust für 2012 in Höhe der Mwst ausweist .


    Vielen Dank nochmal