Hallo zusammen ,
im Augenblick bin ich mit meiner Steuererklärung 2012 befasst , da dabei sind mir einige Punkte noch unklar .
Folgender Sachverhalt : Im Jahr 2012 habe ich eine PV Anlage installiert .
Die von mir bezahlte Umsatzsteuer wurde in meiner Voranmeldung deklariert .
Rechnungsstellung 2012 /die Rückzahlung vom Fa erfolgte 2013 .
Ist es richtig das die Umsatzsteuer erst 2013 als Einnahmen verbucht werden kann ?
Bedeutet dies einen Verlust in 2012 ? bzw. Gewinn 2013 ?
Über welches Konto muss dies gebucht werden ?
Vielen Dank in Voraus