Autokauf als reiner Geschäftswagen

  • Ich habe mir einen Neuwagen für meine Firma gekauft und mache eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Ich möchte den Wagen rein geschäftlich nutzen.


    Kann ich nur die 50 Prozent bei der Mehrwertsteuer geltend machen und wie sieht es mit den anderen Kosten wie Tankbelege, Wartung aus?

  • Hallo Marc


    Herzlichen Glückwunsch zum Erwerb des Neuwagens. Die Anschaffung als solche ist ja bei der E/Ü kein Aufwand wie du weißt. Lediglich der Abschreibungsbetrag über den Zeitraum der Nutzungsdauer ist Aufwand. ND für neuen PKW 5 Jahre. Hierbei ist zu beachten, wie du richtig geschrieben hast, dass lediglich 50% der USt abzugsfähig sind. Die restlichen 50% fließen mit ein in die Anschaffungskosten des Pkw. Also erhöhen sich die Nettoanschaffungskosten um den hälfigen Betrag der USt, hierdurch erhöht sich der als BMG anzunehmende Betrag ja um 50% aus der USt.
    Du möchtest den Wagen rein geschäftlich nutzen schreibst du. Sofern es kein Kastenwagen o.ä. ist, hättest du ein Fahrtenbuch über die Nutzung zu führen, aus dem deine rein geschäftlichen Fahrten herausgehen.
    Aufgrund des 50%igen Abzugs ist der Eigenverbrauch ja auch nicht der Umsatzsteuer zu unterwerfen. Der EV bleibt also Umsatzsteuerfrei.
    Aus einkommensteuerlicher Sicht mußt du aber die 1% Regelung anwenden, sofern du den Pkw auch Privat nutzt. Geht aber aus dem Fahrtenbuch die rein geschäftliche Nutzung hervor, bis auf minimale anderweitige Nutzung ( ca. 5%), brauchst du kein EV anzurechnen. Die Anforderungen an das Fahrtenbuch sind aber ziemlich hoch.


    Auch aus den Tankbelegen und sonstigen Rechnung kannst du nur 50% der USt ziehen. Der Rest geht auch hier in den Aufwand herein. Hälftigen Vorsteuerabzug aus PKW-Kosten berherrschen aber auch noch nicht alle E/Ü Programme. Das Gewinnermittlungsmodul in t@x 2002 beachtet dieses aber entsprechend.


    bye

  • Vielen Dank für die Antwort. Leider ergibt sich daraus eine neue Frage. Ich nutze die 1%-Regelung für mein Nebengewerbe und nun kann ich den Wagen auch Privat nutzen. Kann ich dann auch die Entfernungspauschale für Fahrten zum meinem Hauptarbeitgeber (als Arbeitnehmer) ansetzen oder ist dabei was zu beachten?

  • Hallo Marc


    Die 1 % Regelung nutzt du für dein Nebengewerbe. Dies betrifft doch nicht deinen Haupterwerb.
    Ferner schlägst du ja durch die 1 % Regelung deinem Gewinn aus dieser Tätigkeit den Betrag hinzu, d.h. du hast ja bereits deinen Gewinn erhöht.


    bye

  • Hi Manni,


    ich habe noch mal eine Frage bezgl. der Ermittlung des Privatanteils im Bezug zur Mwst. Also wie folgt:
    Anschaffungskosten inkl. Mwst Brutto 11600
    Mwst 1600
    abzgl. 50 % Mwst 800
    BMG für die 1% Prozent-Regel 10800
    Monatliche Privatnutzung 1 % ist demnach 108
    Jährliche Privatnutzung 12 % ist 1296


    Jetzt kommt meine Frage?
    1. Mwst muss ich bei der Privatnutzung ja nicht mehr verbuchen?!
    Wenn ich Deine vorhergehende Antwort richtig verstanden habe, dann brauche ich keine Mwst mehr zu berücksichtigen. Sondern buche direkt
    per Eigenverbrauch 1296
    an Private Nutzungsentnahme 1296


    Wäre nett, wenn Du mir dabei noch mal helfen könntest?

  • upps, da war noch was.


    Meine Private Nutzungsentnahme beträgt nun 1296.
    Kann man jetzt auf 1200 abrunden?