Werbungskosten PC für Verwaltertätigkeiten und Planung v. Sanierung

  • Guten Tag,
    ich habe 2001 eine ETW, die wieder vermietet wird, aufwendig saniert und die Planung, Koordinierung sowie im Anschluß die Verwaltertätigkeit selbst übernommen. Hierzu habe ich mir einen PC zu gelegt, der zu mind. 70% für den o.g. Zweck genutzt wurde. Kann ich diesen PC nun auch als Arbeitsmittel für vermieteten Wohnunraum --> Werbungskosten ansetzen?
    Ich würde mich sehr über Antworten freuen.
    Danke und Grüße
    St.G.

  • Hi Steffi


    da die ETW zur Erzielung von Einnahmen dient ist der Aufwand der in diesem Zusammenhang steht als Werbungskosten abzugsfähig. Da der PC zu 70% im Zusammenhang mit dem Objekt steht, sind die entstanden Kosten (Abschreibung u. Software) auch zu 70% bei den Einkünften aus V+V-sonstige Kosten abzugsfähig.


    Gruß