Krankenversicherung für Ausländer als Gastgeber

  • Hallo!
    Folgendes Szenario:
    Meine Frau ist Ausländerin und um ihre Eltern zu uns einzuladen, ist es nötig, daß wir eine Krankenversicherung für diesen Zeitraum für alle Gäste abschließen.
    Da ja auch die eigene Auslandskrankenversicherung abgerechnet werden kann, nun meine Frage:
    Können die Kosten für diese Krankenversicherungen ebenfalls geltend gemacht werden?
    Vielen Dank!


    tschuess
    Marcus

  • Hallo Markus


    Das ist für mich aufgrund dessen, dass ich auch Ausländer bin nicht ein Szenario, sondern Realität.
    Folgende Fragen sollten beantwortet werden:
    1. Haben deine Schwiegereltern keine eigene Versicherung in ihrem Heimatland? Wenn doch, kann es ja mit dem Land ein Assozierungsabkommen geben, welche die Übertragbarkeit der ausländischen Krankenversicherung nach Deutschland vorsieht. In der Türkei stellt die SSK (Sozialversicherung der Türkei) eine sog. AT 11 Bescheinigung aus. Bei der Antragstellung weißt dann der Einreisewillige seinen bestehenden Versicherungsschutz durch die Vorlage dieser Bescheinigung nach.


    2. Unterstützt ihr die Schwiegereltern? Wenn ja und die Versicherung von denen ist nicht auf Deutschland übertragbar, kannst du die Krankenversicherung für sie als außergewöhnliche Belastung ansetzen. Sowie Kosten für Kost und Logi während ihres Inlandsaufenthalts nach inländischen Maßstäben. Die Kosten während sie in der Heimat sind, könnt ihr ja mit den ausländischen Maßstäben aufgrund der Ländergruppeneinteilung geltend machen, wenn ihr materiell zum Unterhalt beitragt.


    Ciao

  • Hallo!
    Danke für die Antwort, aber ich glaube ich habe mich etwas umständlich ausgedrückt.
    Es ist so, daß meine Schwiegereltern Russen sind und in Rußland leben. Bevor sie ein Besuchsvisum bekommen, müssen wir ein Verpflichtungserklärung bei der Ausländerbehörde ausfüllen und bestätigt bekommen, welche dann zur Visumsbeantragung von den Schwiegereltern mit zum Konsulat nach Moskau genommen werden muß.
    Damit die Ausländerbehörde aber bestätigt, daß wir für alle Kosten aufkommen, mußten wir neben einer Lohnbescheinigung eben auch eine Krankenversicherung für alle Gäste vorlegen. Dieser Versicherungsschein war ebenfalls im Konsulat danach notwendig.
    D.h. der Abschluß der Krankenversicherung durch uns war notwendig, damit ein Visum überhaupt erst beantragt werden konnte.
    Ansonsten unterstützen wir die Schwiegereltern nicht.


    Ich hoffe, der Sachverhalt wird jetzt etwas klarer als vorher.


    Danke und tschuess
    Marcus