Anlage V - Verwaltungskosten und Aufwendungen für Garten

  • Hallo,


    habe eine Einliegerwohnung im eigenen Haus vermietet. Wie kann ich die Verwaltungskosten, 22,-- DM pro Monat, die in die Miete eingerechnet sind gegenüber dem FA nachweisen?
    Ebenso verhält es sich mit den Aufwendungen für die Gartenanlag, die teilweise (Freisitz) mitbenutzt wird? Sind hier Pauschalbeträge denkbar?
    Danke im voraus

  • Hallo,
    also die 22 DM monatlich (kann sich denn hier niemand von der D-Mark trennen???) sind natürlich erstmal bei Dir Mieteinnahmen. Im Gegenzug kannst Du die Dir entstandenen Kosten für die Verwaltungsarbeiten als Werbungskosten ansetzen. Nachweis der Kosten erfolgt hier wie gewöhnlich durch Belege, Rechnungen. Wenn Du keine Kosten hattest, kannst Du auch nichts ansetzen.


    Kosten für die Gartenanlage können auch als Werbungskosten berücksichtigt werden, wenn der Mieter diese mitbenutzen darf. Ich würde hier die entstandenen Kosten einfach halbieren, da ja offensichtlich zwei Parteien den Garten nutzen.
    Pauschalen sind mir hier nicht bekannt.


    Gruß
    Andre