Umzugskosten nicht anerkannt

  • Ende November 2001 wurde mir zum Ende Mai 2002 (6 Monate Kündigungsfrist) aus betrieblichen Gründen gekündigt. Ende Dezember 2001 fand ich eine neue Stelle in einer anderen Stadt und zog um. Den neuen schriftlichen Arbeitsvertrag unterschrieb ich erst im Januar 2002 und arbeitete bei dem alten Arbeitsgeber noch bis Ende Februar.


    Finanzamt meint, daß der Umzug nicht beruflich veranlasst war.


    Ist es rechtens? Was kann man machen?

  • Wenn Du dem Finanzamt glaubhaft darlegen kannst, dass Du erst umgezogen bist, nachdem Du die neue Stelle gefunden hattest, dann sollte der Umzug eigentlich anerkannt werden. Kann Dir Dein neuer Arbeitgeber schriftlich bestätigen, dass Du die mündliche Zusage bereits Ende Dezember bekommen hast? Gibt es irgendwelche Schriftwechsel aus dem Dezember, die den Kontakt zu dieser Zeit belegen? Damit solltest Du den Bearbeiter im Finanzamt überzeugen können.
    Gruß
    Andre