Umzugskosten nicht anerkannt

  • Ende November 2001 wurde mir zum Ende Mai 2002 (6 Monate Kündigungsfrist) aus betrieblichen Gründen gekündigt. Ende Dezember 2001 fand ich eine neue Stelle in einer anderen Stadt und zog um. Den neuen schriftlichen Arbeitsvertrag unterschrieb ich erst im Januar 2002 und arbeitete bei dem alten Arbeitsgeber noch bis Ende Februar.


    Finanzamt meint, daß der Umzug nicht beruflich veranlasst war.


    Ist es rechtens? Was kann man machen?

  • Wenn Du dem Finanzamt glaubhaft darlegen kannst, dass Du erst umgezogen bist, nachdem Du die neue Stelle gefunden hattest, dann sollte der Umzug eigentlich anerkannt werden. Kann Dir Dein neuer Arbeitgeber schriftlich bestätigen, dass Du die mündliche Zusage bereits Ende Dezember bekommen hast? Gibt es irgendwelche Schriftwechsel aus dem Dezember, die den Kontakt zu dieser Zeit belegen? Damit solltest Du den Bearbeiter im Finanzamt überzeugen können.
    Gruß
    Andre

  • Ich bin in 4 Berufsverbänden Mitglied, insgesamt ca. 230 DM. Dies habe ich in Beiträge zu Berufsverbänden eingetragen. Es macht auch finanziell keinen Unterschied, wenn man diese Angaben statt wie o.g. unter Weitere Werbungskosten ansetzt.
    Allerdings ist mir aufgefallen, wenn ich einen Beitrag nicht eingebe, dann geht die Erstattungssumme im Steuertacho nach oben. Lass ich nun den nächsten Beitrag außen vor, geht die Summe wieder nach oben.
    Kurz gesagt, wenn ich diese freiwilligen Angaben nicht konsequent durchziehe, dann mache ich unterm Strich Plus. Was ich allerdings vom logischen her nicht verstehe, da doch die Erstattungssumme in Sachen Ausgaben immer nach oben gehen müßte.
    Kann mir einer dieses Prinzip steuerlich und logisch gesehen erklären? Warum habe ich bei weniger Angabe mehr Geld?
    Theoretisch würde dies ja heißen, wenn der Beamte den einen von vier Beiträgen streicht, müßte er die Einkommenssteuer neu berechnen und ich würde am Ende (gem. Planspielmodus) 15,- DM mehr raus haben.


    Danke!