Antrag auf Kappung KiSt

  • Die Kappung der Kirchensteuer erfolgt für einige Bundesländer von Amts wegen bei der Veranlagung und für die anderen auf Antrag.
    Der Antrag ist dann an die zuständige Kirchenbehörde zu richten, zusammen mit einer Kopie des Einkommen- und Kirchensteuerbescheids.
    Anträge sind im Programm nicht enthalten. Vermutlich gibt es hier auch zu viele unterschieldliche Formulare.
    Gruß
    Andre