Einsatzwecheseltätigkeit + doppelte Haushaltsführung?

  • Ich habe von meinem Arbeitgeber die Bestätigung, dass eine EWT vorliegt. Zugleich werde ich eine doppelte Haushaltsführung geltend machen. Die Frage ist nun:wie setze ich zB. Verpflegungsmehraufwendungen? Gibt es weitere Besonderheiten die zu beachten wären?

  • Bei einer doppelten Haushaltsführung können für einen Zeitraum von drei Monaten die Pauschbeträge angesetzt werden, die auch für Dienstreisen gelten:
    24 Std. Abwesenheit je Kalendertag = 46 DM in 2001
    mind. 14 Std. = 20 DM in 2001
    mind. 8 Std. = 10 DM in 2001


    Wer kann noch was sagen zur Wechselwirkung mit der EWT (EWT heißt nicht Eigentumswohnung, sondern Einsatzwechseltätigkeit - aber vermutlich bin nur ich im ersten Moment drauf reingefallen <g>)?
    Gruß Andre