Reinigung Dienstkleidung

  • Sowohl ich,als auch meine Frau müssen Diestkleidung tragen,welche wir selber reinigen.Während es sich bei meiner Frau nur um Arbeitskittel handelt,muß ich eine Uniform tragen.Gibt es eine Pauschalwert den ich da einsetzen kann und wenn ja wo?

  • Pauschalwerte sind mir nicht bekannt. Hier hilft wohl nur schätzen:
    Anzahl der Waschgänge x Kosten je Waschgang
    Gruß Andre

  • Voraussetzung ist ersteinmal das Tragen typischer Berufsbekleidung. Dies ist nicht immer der Fall.
    Die Kosten für Wasser, Waschmittel, Strom können detailliert ermittelt werden od. pauschal für jeden Waschgang mit 2,75 DM geltend gemacht werden. Falls keine höheren Waschkosten glaubhaft gemacht werden können, sollte der Pauschbetrag benutzt werden, auch sollten dabei die Anzahl der Waschgänge beachtet werden.
    Bsp. 46 Wochen x 2 Waschgänge x 2,75 DM


    Es gibt eine Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände e.V., diese hat 1997 die Reinigungskosten für 1 kg Wäsche in den unterschiedlichsten Waschprogrammen u. nach Mitgliedern des Haushaltes gestaffelt. Die Zahlen hab ich nicht im Kopf, stehen aber in jedem besseren Fachbuch. Außerdem gem. Urteil BFH vom 29.06.1993,
    BStBl. II S. 837 u. 838.