Kind-Lehrling-Fahrschule

  • Unser Sohn(18)lernt KFZ-Mechaniker im 2.Lehrjahr!Er hat 2001 seinen PKW-Führerschein gemacht,braucht er ja in seinem Beruf!Da er selbst das nicht bezahlen konnte,haben wir das getan!Nun bezahlt er noch keine Steuern,wohnt noch zu Hause!Können wir die Kosten für die Fahrerlaubnis in unserer Steuererklärung gelten machen und wenn ja,wo?

  • Hallo Birgit,
    Die Abzugsfähigkeit von Kosten zur Erlangung eines Führerscheins ist wegen der fehlenden ogjektiven Abgrenzungsmöglichkeit zum privaten Bereich problematisch. Sobald eine klare Trennung zwischen Beruf und Privat nicht gemacht werden kann, werden die Kosten dem privaten Bereich zugeordnet und können daher auch nicht abgesetzt werden.
    Eine Ausnahme wird aber dann anzunehmen sein, wenn etwa das Kraftfahrzeug als Arbeitsmittel anzusehen ist, oder wenn diese Prüfung ausschließlich aus beruflichen Gründen abgelegt wurde; so zum Beispiel bei einem Lkw- oder Taxifahrer.
    Das heißt also, dass nur dann die Kosten abgesetzt werden können, wenn der Führerschein aus rein beruflichen Gründen gemacht wurde.
    Außerdem könnte nur ihr Sohn diese Kosten absetzen, da er Einkommen erzielt.
    Übrigens fallen Führerscheinkosten unter
    "Werbungskosten".


    Gruß Manfred