Diebstahl von privaten Gegenständen auf einer Dienstreise

  • Mir wurden bei einer Dienstreise der Firmenwagen und die darin befindlichen privaten Gegenstände(Anzug, Hemden, Schuhe etc.) gestohlen. In der Steuererklärung habe ich den Wert meiner gestohlenen Sachen mit 2000 DM angesetzt. Im Steuerbescheid des FA wurden nur 1500 DM als rein beruflicher Anteil anerkannt. Der Rest (500 DM) sei nicht abzugsfähig. Das FA verweist zur Begründung auf § 12 EStG. Wer kann mir da weiterhelfen, ob dies so rechtens ist.

  • Werden dir auf einer Dienstreise persönliche Gegenstände gestohlen, die für die Dienstreise notwendig sind (wie Mantel, Anzug, Schuhe, Rasierapparat, Reisewecker etc), dann ist dieser Verlust als Werbungskosten abziehbar.
    Sind die Gegenstände hingegen nicht für die Dienstreise notwendig (wie Schmuck, private Wertsachen), dann kann dies nicht steuerlich geltend gemacht werden.
    Gruß Andre