Hallo!
Wer kennt sich ein wenig aus ... mir geht es darum, sichergehen zu koennen, dass der Freibetrag nach §3 gewaehrt wird und ebenso die 1/5tel Regelung nach §34.
Wann läuft man Gefahr, dass die Beguenstigung nicht angewandt wird. Beim Aufhebungsvertrag ist das ja manchmal zweideutig, ob das eine AG Kuendigung ist.
Bei §34 habe ich gehoert, dass er evt. nicht angewandt wird, wenn die Kuendigung in der ersten Jahreshälfte laueft.
bis dann