Körperbehinderungspauschale (30%) wird nicht berücksichtigt !?

  • Hallo,
    wenn ich bei meinem Kind den Behinderungsgrad 30% eintrage, wird dies zwar angenommen, ändert aber nichts an der zu erwartenden Steuerrückerstattung.
    Bei 30 % gibt es ja die 600 DM-Pauschale, trage ich 50% Behinderung ein, erhöht sich sofort der Rückerstattungsbetrag um ca. 400 DM.


    Wo liegt der Fehler? Ist das zu versteuernde Einkommen zu hoch (125TDM) oder überschreite ich woanders "bereits" die Pauschalgrenze?


    Grüße
    Markus

  • Die 30% alleine reichen nicht aus, um einen Freibetrag zu erhalten. Zusätzlich muss zum Beispiel eine dauernde Einbuße der körperlichen Beweglichkeit vorliegen.
    Die möglichen Voraussetzungen sind im Dialog genannt und können dort auch ausgewählt werden. Wie sich dies auf den Freibetrag auswirkt, kannst du am Ende des Dialoges erkennen - Feld "ansetzbarer Pauschbetrag".
    Gruß Andre