Verflegungspauschale Ausland

  • Hallo,


    Welche Verflegungspauschale ist einzutragen?


    Arbeite projektbezogen in der grenznahen Schweiz. Montags fahre ich zum Arbeiten in die Schweiz, übernache von Montags bis Freitags in einer Ferienwohnung in Deutschland und fahre Freitags zurück zur Familie.


    Ist die deutsche Pauschale einzutragen (Mo + Fr 12 €, Di - Do 24€) oder die schweizer Pauschale Mo bis Fr je 32 €


    Danke

    • Offizieller Beitrag

    Interessante Frage mit einer klaren Antwort. Die ausländischen Sätze sind anzuwenden.


    Quelle: LStR 2011 - R 9.6 Absatz 3 Satz 3 - Zitat - Werden an einem Kalendertag Auswärtstätigkeiten im In- und Ausland durchgeführt, ist für diesen Tag das entsprechende Auslandstagegeld maßgebend, selbst dann, wenn die überwiegende Zeit im Inland verbracht wird.