Zahnarztkosten und die Fahrtkosten

  • Hi,


    ich benötige ein Urteil mit AZ das ich meinem Finanzbeamten unter die Nase halten kann. Ich habe Zahnersatz (Brücken mit Vollverblendung) bekommen und der gute Mann vom Finanzamt lehnt einfach alles ab. Auch die Fahrtkosten werden abgelehnt *seufz*. Einspruch habe ich eingelegt und daraufhin wollte er zum zweiten Mal die Rechnungen haben. Die habe ich ihm geschickt und dann wollte er sie noch einmal haben. Dann habe ich ihm nichts mehr geschickt- genug ist genug! Nun reagiert der Mensch überhaupt nicht mehr. Kann mir jemand vielleicht weiterhelfen. Ganz lieben Dank an die Helfer *freu*.


    Mine

  • Hallo Mine Yilmaz,
    ich verstehe überhaupt nicht, warum der FA-mensch so einen Aufstand macht. Denn die Sachen sind ganz klar absetzbar. Allerdings gilt:
    Du musst über die Grenze der zumutbaren Eigenbelastung drüber, und dann ist auch nur das ansetzbar. Die Grenze ist wiederum abhängig von Familienstand, Kinder und Einkommen und geht von 1% bis 6%. Die Tabelle gibt es an diversene Stellen, vermutlich auch in der Hilfe des Wiso-Sparbuchs, ansonsten schau mal hier:
    <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.homedata.de/htm/tip0401.htm">http://www.homedata.de/htm/tip0401.htm</a><!-- m -->


    So, hoffe dir damit ein wenig geholfen zu haben. Falls du noch Fragen hast melde dich einfach.


    Gruß und viel Erfolg
    Holger

  • Hi Holger,


    zunächst ganz lieben Dank für deine Hilfe. Mit den zumutbaren Belastungen und die Prozentualen Anteilen kenne ich mich aus aber dennoch macht der FA-Mann mir das Leben schwer. Er hat mir auch die Fortbildungskosten einfach gestrichen aber hier konnte ich ihm mehrere Gerichtsurteile unter die Nase halten. Nur bei den Krankheitskosten habe ich kein Urteil auf die ich mich beziehen kann. Jedes Jahr...Jahr für Jahr muss ich mich mit dem zanken- am besten ich ziehe um *schmoll*. Das ist aber trotzdem sehr lieb von dir- danke!


    liebe Grüße
    Mine oder Frau Yilmaz *lächel*

  • Hallo Mine,
    das ist ja mein Problem, warum ich nicht verstehe, was der Beamte des FA will. Ich brauche doch auch kein Urteil um Fahrtkosten zur Arbeit anzusetzen. Und so sieht das doch auch mit den Krankheitskosten aus. Ich kann auf diversen Seiten im Internet Hinweise finden, dass das geht (z.B. focus-money.de), aber nirgendwo Urteile. Aber vieleicht ist der Mensch nur über was verärgert und stelt sich so stur. Ich würde es drauf ankommen lassen und Einspruch einlegen. Irgendwann geht der Fall dann zur Einspruchsstelle, da ist dann ein neue Mitarbeiter, und das kann schon Wunder bewirken.


    Gruß und Viel Erfolg.
    Holger


    PS: Sorry für die erste förmliche Anrede, aber der Vorname war mir noch unbekannt ;)

  • Hi Holger,


    danke für deine Hilfe! Ich habe nach einem Urteil gesucht aber der ist bestimmt irgendwann in der Steinzeit gefallen und deshalb finden wir sie auch nicht. Du hast schon recht- mit den Fahrtkosten zur Arbeit ist das das gleiche. Ich habe Einspruch eingelegt und wir zanken nun seid 5 Monaten. Wenn ich wieder was habe werde ich gerne auf dich zurück kommen.
    Lieben Dank noch mal.


    Liebe Grüße
    Mine

  • Wie wäre es mit einer Untätigkeitsbeschwerde beim Vorsteher des FA?
    Es kann ja nicht angehen, dass jemand über 5 Monate auf seinen Bescheid warten muss.


    Viel Glück