Guten Abend!
Wer kann mir helfen? Ich blicke da allmählich nicht mehr durch! Und zwar geht es um folgendes:
Ich mache meine Einkommenssteuererklärung mit dem WISO-Sparbuch.
Im Jahre 2001 war ich noch Auszubildener. Deswegen mußte ich seinerzeit 2 mal wöchentlich zu einer Berufsschule fahren, welche rd. 40km (ein Weg/Hinfahrt) von "meiner" Wohnung entfernt war.
Die restlichen 3 Tage war ich im "meinem" Ausbildungsbetrieb tätig.
Zum einen setze die Kosten für die Fahrten zur Arbeitsstätte (regelmaäßige Arbeitsstätte) ab.
Doch wo setzte ich nun die Kosten für die 2 Tage/Woche Berufsschule ab?
Sind diese unter Reisekosten, da mehr als 30km Entfernung, einzutragen?
Doch hier wird wiederrum unterschieden, ob man länger als 3 Monate an einem anderen Ort tätig war.
Das wäre doch der Fall. Bloß für die Folgezeit springt das Programm automatisch zur Maske "Fahrten zur Arbeit". Beim Wiso-Prgramm für das Jahr 2000 ist dies einfacher geregelt.
Kann mir irgendeiner schnell eine vernünftige Antwort auf meine Frage geben. Ich wäre ihm/ihr sehr dankbar!