Fahrtkosten zur Berufsschule

  • Guten Abend!


    Wer kann mir helfen? Ich blicke da allmählich nicht mehr durch! Und zwar geht es um folgendes:


    Ich mache meine Einkommenssteuererklärung mit dem WISO-Sparbuch.
    Im Jahre 2001 war ich noch Auszubildener. Deswegen mußte ich seinerzeit 2 mal wöchentlich zu einer Berufsschule fahren, welche rd. 40km (ein Weg/Hinfahrt) von "meiner" Wohnung entfernt war.
    Die restlichen 3 Tage war ich im "meinem" Ausbildungsbetrieb tätig.
    Zum einen setze die Kosten für die Fahrten zur Arbeitsstätte (regelmaäßige Arbeitsstätte) ab.
    Doch wo setzte ich nun die Kosten für die 2 Tage/Woche Berufsschule ab?
    Sind diese unter Reisekosten, da mehr als 30km Entfernung, einzutragen?
    Doch hier wird wiederrum unterschieden, ob man länger als 3 Monate an einem anderen Ort tätig war.
    Das wäre doch der Fall. Bloß für die Folgezeit springt das Programm automatisch zur Maske "Fahrten zur Arbeit". Beim Wiso-Prgramm für das Jahr 2000 ist dies einfacher geregelt.


    Kann mir irgendeiner schnell eine vernünftige Antwort auf meine Frage geben. Ich wäre ihm/ihr sehr dankbar!

  • Hallo Ralf,
    die Fahrtkosten zur Berufsschule sind dort einzutragen, wo Du die Fahrtkosten zur Arbeitsstätte eingetragen hast. Wird wie Fahrtkosten zur Arbeitsstätte behandelt.
    Gruß Manfred