Erhaltungsaufwendungen für PC

  • Hallo,
    ich habe einen bereits seit 2000 nach AfA voll abgeschriebenen PC, in den in vergangenes Jahr für 1300 DM defekte Komponenten ersetzt habe.
    Kann ich diese 1300 DM als Erhaltungsaufwendungen im Sinne von Sonderausgaben voll abschreiben? Oder ist das wegen Ablauf des AfA-Zeitraumes nicht mehr möglich?
    Bin für jeden Hinweis dankbar!


    (Reaktion des FA: keine Vollabschreibung, sondern der PC wird als 'neu' bewertet, also mit Verteilung auf neuen AfA-Zeitraum; bis 800 DM wäre es als GWG anerkannt worden.)


    Viele Grüße,
    Thorsten

  • Hallo Thorsten,


    ich befürchte, dass du da wenig Chancen hast. Ich vermute, das FA "denkt" so:
    Für DM 1300 bekommt man einen neuen kompletten PC, also ist es keine Reparatur, sondern ein Austausch, d.h. der neue ist komplett anzusetzen.
    Anders sähe es wahrscheinlich aus, wenn z.B. der Monitor defekt ist und nur dieser getauscht wird. Wobei ich mir hier auch nicht sicher wäre, was das FA dazu sagt.
    Gruß
    Holger

  • Ich schreibe seit 3 Jahren einzelne Komponenten ab, mit denen ich einen alten PC aufgerüstet habe. Das sind dann halt für ein Floppy Laufwerk, das 20 DM gekostet hat, nur 5 DM oder inzwischen 2.50 € pro Jahr.
    Alle Komponenten zusammen lohnen sich dann aber doch. Ist halt viel Arbeit, das alles einzel aufzuführen. Wenn das Finanzamt dem Absetzen eines PC's zugestimmt hat, sollte es mit den Komponenten auch keine Probleme geben.


    Gruss Wolf-Dieter