Hallo,
ich habe einen bereits seit 2000 nach AfA voll abgeschriebenen PC, in den in vergangenes Jahr für 1300 DM defekte Komponenten ersetzt habe.
Kann ich diese 1300 DM als Erhaltungsaufwendungen im Sinne von Sonderausgaben voll abschreiben? Oder ist das wegen Ablauf des AfA-Zeitraumes nicht mehr möglich?
Bin für jeden Hinweis dankbar!
(Reaktion des FA: keine Vollabschreibung, sondern der PC wird als 'neu' bewertet, also mit Verteilung auf neuen AfA-Zeitraum; bis 800 DM wäre es als GWG anerkannt worden.)
Viele Grüße,
Thorsten