Antragt auf Lohnsteuerermässigung/ Fortbildung von meinem Mann

  • ist es richtig, dass Fortbildungskosten des Ehepartners bei der Lohnsteuerermässigung nicht berücksichtigt werden, sondern erst bei der Einkommensteuererklärung?
    wo kann ich dies nachlesen?


    mit freundlichen Grüssen


    K. Schneider-Irudayam

  • Hallo Kristina,
    nein, das stimmt nicht, Fortbildungskosten werden schon anerkannt, aber die Werbungskosten müssen mindestens 1044 600 Euro betragen, damit man überhaubt einen Antrag stellen darf. Zu den Werbungskosten zählen aber auch Fahrtkosten zur Arbeit usw.
    Das steht auch alles auf dem Formular "Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung" auf der 1. Seite. Oder man kann es nachlesen in der Informationsschrift zur LSt-Karte; das ist dieses kleine Heftchen.
    Tschüs, Anna