Problem mit UmsatzSt. in Einkommenssteuererklärung

  • Hallo,


    nach Fertigstellung meiner Einkommenserklärung als Student und GewTr. mit IST-Besteuerung habe ich folgendes Problem.
    Nach eigenen Berechnungen muß ich ca. DM 2.000,-- Umsatzsteuer an nach FA nachzahlen.
    Nach WISO Sparbuch2002 aber nichts. Dort wird eine Berechnung angestellt, der ich nicht folgen kann.
    Einnahmen (brutto)
    - Ausgaben
    - gezahlte Vorsteuer
    - an das FA abgeführte UmstSt.
    -------------------------------
    = Gewinn = DM 13.500,--


    Sind Einkommenssteuer und UmsatzST. nicht unterschiedlich. Ich muß doch eine Jahresumsatzsteuererklärung abgeben, (wo ein Fehlbetrag von DM 2.000,-- herauskommt = Nachzahlung).
    In meiner Einkommenserklärung ist das dann gewinnmindernd, obwohl die UmsatzSt. ein duchlaufender Posten ist, ich hätte also 15.500 Gewinn. Ich muß aber unbedingt unter DM 14.000 bleiben. Habe ich da einen Denkfehler gemacht?
    Als IST-Besteuerter muß ich doch nur die Daten verwenden, die in dem Jahr aus tatsächlich eingenommen bzw. ausgegeben wurden ist das dann auch bei der UmsatzSt. der Fall?
    Hätte für das 4.Quartal 2001 zu zahlen, nach Fertigstellung meiner Umsatzsteuererklärung habe ich diesen Betrag aber erst 2002 überwiesen. Zählt das jetzt als gezahlte UmsatzSt. für 2001?


    Vielen Dank für die Antwort.
    Grüße Sven

  • Hallo Sven,
    1. Berechnung: Bei - an das Finanzamt abgeführte Umsatzsteuer - müsste der Betrag erscheinen, der sich aus den Zahlungen 1. bis 3. Quartal 2001 ergibt.
    Ist das der Fall, dann ist die Berechnung richtig.
    2. Einkommensteuer und Umsatzsteuer sind getrennt voneinander zu sehen.
    3. In der Einkommensteuererklärung - Anlage GSE - ist der Gewinn von 13.500 DM einzutragen.
    4. Bei der Umsatzsteuererklärung 2001 ist in der Zeile 113 - Vorauszahlungssoll 2001 - auch die Zahlung für das 4. Quartal 2001 mit einzubeziehen, obwohl die eigentliche Zahlung erst in 2002 erfolgt ist.
    D.h. also, dass bei der Umsatzsteuererklärung in Zeile 114 eine "Null" stehen müsste.
    5. Die in 2002 gezahlte Umsatzsteuer für das 4. Quartal 2001 sind als Ausgaben in 2002 zu buchen.
    6. Die Umsatzsteuer ist kein durchlaufender Posten, sondern sind Einnahmen.
    Bei weiteren Fragen, bitte eMail: <!-- e --><a href="mailto:manfred.hoelzer@t-online.de">manfred.hoelzer@t-online.de</a><!-- e -->
    Gruß Manfred

  • Ich bin Nebenerwerbslandwirt und habe während des Neubaues von Stall und Verwaltergebäude (alte 10e-Abschr.) von Pauschalbesteuerung auf G&V-Rechnung, optiert umgestellt. Dieses hat bis dato ein "Finanzexperte" für mich gemacht. Ich möchte dieses nun mit dem Steueroffice selbst tun habe aber keine Vorlagen.


    Dazu zwei Fragen an den Experten/in:


    1. Mein Wirtschaftsjahr ist noch nicht das Kalenderjahr sondern vom 01.07.-30.06. des Folgejahres! Wie kann ich dieses berücksichtigen?


    2. Ist es möglich ein Musterbeispiel eines ähnlich gelagerten Falles zu bekommen?
    Einkommenssteuererklärung+Umsatzsteuererklärung


    Im voraus herzlichen Dank an die hilfsbereiten Ratgeber!


    MfG Ludwig