Laborkosten Warmwasser (Trinkwasserverordnung)

  • Hey, die Laborkosten der Wasserversorgung gehören zu den Wasserkosten die über die Heizkosten abgerechnet werden. Hierfür sind die Umlageschlüssel bereits fest vergeben. Das "direkt zuzuordnen" bedeutet in dem Fall, dass es direkt den Wasserkosten und nicht auch den Heizkosten zuzurechnen ist.