Einkünfte und Bezüge bei Kindern über 18J

  • Mein Sohn hat im letzten Jahr 1 Monat Grundwehrdienst, 6 Monate freiwillige Verlängerung beim Bund wg. fehlendem Ausbildungsplatz sowie 5 Monate Berufsausbildung absolviert.
    Wo muß ich den Wehrsold/ die Ausbildungsbeihilfe eintragen.


    Danke für Tip´s

  • Hallo Gert-M.,
    für den Grundwehrdienst musst du nur die Zeit eingeben, weil sich dann die Zeit verlängert für das Alter der Kinder bei der Berücksichtigung des Kinderfreibetrags. Da du aber für die Monate des Wehrdienstes keinen Kinderfreibetrag erhälst, brauchen auch keine Einkünfte angegeben zu werden. Die Ausbildungsbeihilfe gibst du ein bei "Ausbildungsfreibetrag" im Dialog " Einkünfte und Bezüge".
    Gruß Anna