Hundesteuer

  • ist die abgeführte hundesteuer absetzbar, wenn ja, wo wird diese in der Steuererklärung eingetragen?

  • Die gezahlte Hundesteuer gehört grundsätzlich zu den privaten Lebenshaltungskosten. Wenn es sich allerdings um einen ausgebildeten Blindenhund des Steuerpflichtigen handelt, sollten die Kosten für diesen Hund als außergewöhnliche Belastung auf der vierten Seite des Mantelbogens einzutragen und auch abzugsfähig sein. Handelt es sich um einen ausgebildeten Wachhund für das Betriebsgelände eines Selbständigen Unternehmers oder Landwirtes, können diese Kosten als Betriebsausgabe geltend gemacht werden. Dazu gehört auch die Hundesteuer.