Falsche Berchnung der Kinderfreibeträge im Wiso-Sparbuch

  • Nach einem seit 01.01.2001 geltenden Gesetz Unterhaltspflichtige nur noch das hälftige Kindergeld angerechnet, wenn sie mind. 135
    es Regelbedarfs an Unterhalt zahlen. Die geringere Anrechnung des Kindergeldes findet jedoch bei der Steuerberechnung keine Berücksichtigung. Das ist im Wiso-Sparbuch offensichtlich nicht beachtet.

  • Hallo Michael,
    damit das Sparbuch den korekten halben Betrag des Kindergeldes berücksichtigen kann, musst du bei den Kindern beim Dialog zum Kindergeld den entsprechenden Betrag- 135 DM - auswählen/ eingeben. Bei getrennt lebendem Elternpaar steht jedem das halbe Kindergeld zu, vorrausgesetuzt der Unterhaltspflichtige zahlt mind. 75
    es Unterhaltes. Außerdem musst du auch die Daten des anderen Elternteils eingeben, dann wird vom Sparbuch auch der richtige Kinderfreibetrag berechnet.
    Torben