Absetzbarkeit von Arbeitszimmer im eigenen Haus und Praxisräume außerhäuslich

  • Guten Tag,


    meine Frau ist freiberufliche Hebamme und nutzt ein Arbeitszimmer in unserem Haus für Rechnungsstellung und Dokumentation, dass vom Finanzamt auch anerkannt wird. Im letzten Jahr hat sie zusammen mit 2 Kolleginnen Praxisräume angemietet, in denen Geburtsvorbereitungskurse durchgeführt werden. Die Kosten und Aufwendungen hierfür teilen sich die drei. Sind die Praxisräume als außerhäusliches Arbeitszimmer anzusehen und ist dann die Förderung für 2 Arbeitszimmer überhaupt möglich? Oder sind die Kosten für die gemieteten Räume anders anzusetzten?


    MFG
    Andreas Lemme