Arbeitgeberpauschalen und Studiengebühren

  • Hallo liebe Community,


    ich bin dualer Masterstudent bei einer AG.


    Mein Studium findet nicht an meinem Wohn/Arbeitsort statt, d.h. entsprechende Reisekosten/Verpflegungspauschalen fallen an. Diese werden von meinem Arbeitgeber erstattet. Nun habe ich unter Position 20 einen Betrag ausgewiesen. Nach meinen Recherchen muss ich diese als Verpflegungspauschale gegenrechnen - wenn ich diese jedoch als steuerfreie Abgabe und übrige Erstattungen eintrage, kann ich den Betrag nicht gegenkalkulieren. Meine Frage ist nun, wo mein Denkfehler liegt. :S


    Weiterhin fallen monatliche Studiengebühren an. Diese sind als Freibetrag auf meine Lohnsteuerkarte eingetragen. Muss ich diese erneut als Studiengebühren kenntlich machen und eintragen?


    Danke schon jetzt für eure Antwort.


    Viele Grüße


    Johannes

  • Du musst natürlich deine Fahrtkosten und Verpflegungskosten als Werbungskosten aufführen - dann kannst du die Erstattungen deines Chefs gegen rechnen und es müsste dann in Summe 0 resultieren, falls dein Chef alle Kosten erstattet hat und dies korrekt auf der Lohnsteuerbescheinigung angegeben hat.
    Auch die Studiengebühren musst du als Werbungskosten angeben, sonst bekommst du wegen des Freibetrages einen dicken Nachzahlungsbetrag vom FA. Ein Übertrag erfolgt hier nicht automatisch.