Unterstützung meiner Eltern in China;VR

  • per "ELSTER" habe ich dem FA einen Betrag für die Unterstützung meiner Eltern in China VR angegeben, der sich aus den Belegen ergab. Er lag höher als die zulässige Höchstgrenze von 9.360,--DM, (2 Personen, Ländergruppe 3, also ein drittel von 14.040,-- DM pro Person). (Jahr 2001).
    Das Finanzamt hat aber die volle Höhe der Belege erstattet.
    Hat das Finanzamt einen Fehler gemacht (eventuell Ländergruppe 2 eingegeben, HongKong), oder rechnet das Finanzamt meinen Ehemann (zusammen veranlagt) als Unterstützer mit hinzu?. Könnte ich dann trotz ergangenen Steuerbescheid noch einen weiteren Beleg nachreichen? Ist es bei Zusammenveranlagung möglich, daß mein Mann und ich jeweils den vollen Betrag als Unterstützung geltend machen können?

  • Das Finanzamt hat aber die volle Höhe der Belege erstattet. Pech für das FA!!!! Dort arbeiten auch nur Menschen. Wenn du jetzt weitere Belege einreichst, dann wachen die auf und kürzen auch die erste Unterstützungsleistung auf den Höchstbetrag. Bei getrennter Veranlagung wird der Höchstbetrag ebenfalls auf die Ehegatten verteilt.