doppelte Haushaltsführung - Wechsel des Hauptwohnsitzes

  • Hallo,


    ich bin beruflich bedingt von Stuttgart nach München gezogen, habe aber in Stuttgart noch eine Wohnung mit meiner Freundin.
    Da ich mich überwiegend in München aufhalte, musste ich meinen Hauptwohnsitz dorthin verlegen, Stuttgart ist nun mein Nebenwohnsitz.
    Mein Lebensmittelpunkt ist jedoch nach wie vor Stuttgart, da dort meine ganze Familie lebt und ich zusätzlich noch in Vereinen tätig bin. An den Wochenenden halte ich mich in Stuttgart auf.


    Kann ich trotz des Hauptwohnsitz-Wechsels eine doppelte Haushaltsführung geltend machen (bin mir nicht sicher ob "Nebenwohnsitz" = "Zweitwohnung" bedeutet.)
    Vielen Dank im voraus.

  • Vorausgesetzt Sie sind in Stuttgart noch mit Wohnsitz gemeldet, können Sie die "Doppelte Haushaltsführung" geltend machen.
    Besser und eindeutiger wäre natürlich gewesen, Sie hätten Ihren Hauptwohnsitz in Stuttgart beibehalten und sich mit Zweitwohnung in München angemeldet.
    Weitere Fragen: <!-- e --><a href="mailto:manfred.hoelzer@t-online.de">manfred.hoelzer@t-online.de</a><!-- e -->