Student mit Beschäftigung

  • Hallo,


    ich war 2001 als studentische Hilfskraft neben meinem Studium beschäftigt. Da ich mich in einem fortgescxrittenen Semester befinde entfallen auf mein Studium (erster Bildungsweg) nur 2 Tage und auf die Arbeit 3 Tage (25 Stunden/Woche ... keine studentische Besteuerung sondern voll mit allen Abgaben).


    Jetzt möchte ich gerne meine Fahrtkosten wie folgt angeben :


    3 Tage/Woche über 52 Wochen für 2001 -> Fahrten zur Arbeitsstädte (19km einfache Strecke)
    2 Tage/Woche über 52 Wochen für 2001 -> Fahrten zum Studienort (53km einfache Strecke)


    Wo kann ich den zweiten Posten eingeben und kann ich diesen überhaupt steuerlich geltend machen (da es sich ja um den ersten Bildungsweg handelt)?


    Danke
    Oliver Neumann

  • Fahrten zum Studienort können Sie Im WISO-Programm unter Sonderausgaben bei den Ausbildungskosten einsetzen. Vorgehensweise wie bei "Fahrten zur Arbeit".
    Es wird allerdings nur ein Höchstbetrag von 1.800 DM berücksichtigt.