Geburt Mitte des Jahres/ Freibeträge??

  • Hallo,


    letzten Monat ist unser Kind zur Welt gekommen. Da wir nicht verheiratet sind, aber zusammen wohnen, hat das FA mir die Steuerklasse 2 und 0,5 Kinder eingetragen. Gültig ab 1.1.2002 !!!


    Aus meinen Unterlagen geht hervor das die Freibeträge (Kinder/Betreuung) auf Monate der Anspruchsberechtigung aufgeteilt werden. Somit habe ich doch erst ab 1.Juli Anspruch auf die Freibeträge, oder ??? Ist die Eintragung des FA richtig ?


    Für den Haushaltsfreibetrag habe ich leider gar nichts gefunden. Aber ich denke das der auch auf Monate aufgeteilt wird. Richtig ?


    Wie verhält es sich künftig mit der Angabe des Kindergeldes? Ich erhalte das Kindergeld. Muss ich zukünftig den vollen Betrag angeben, oder nur die Hälfte ??


    Vielen Dank für Eure Antworten.


    Joachim

  • 1. Der Haushaltsfreibetrag ist ein Jahresbetrag. Er wird nicht gekürzt, wenn die Voraussetzungen dafür nicht während des ganzen Jahres vorgelegen haben.
    Die Steuerklasse II gilt für die in Steuerklasse I genannten Arbeitnehmer, wenn ihnen der Haushaltsfreibetrag zusteht, weil in ihrer Wohnung mindestens ein Kind mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet ist, für das dieser Arbeitnehmer einen Kinderfreibetrag, Betreuungsfreibetrag oder Kindergeld erhält.
    Der Haushaltsfreibetrag ist in Verbindung mit der Steuerklasse II zu sehen. D.h. also, dass die Steuerklasse II ab 01.01.2002 gültig ist. Demnach ist die Eintragung des Finanzamtes richtig.
    Die zuviel bezahlte Lohnsteuer für die Vormonate erhalten Sie bei der Einkommensteuererklärung 2002 vom Finanzamt wieder zurück.


    2. Beim Kinder- und Betreuungsfreibetrag gilt das Monatsprinzip. D.h. diese Freibeträge ermäßigen sich für jeden Monat, in dem die Voraussetzungen nicht an mindestens einem Tag vorliegen um einen Monat. In Ihrem Fall also eine Ermäßigung um 6 Monate.
    Diese Freibeträge sind im Zusammenhang mit dem Kindergeld zu sehen. Ob Sie die beiden Freibeträge tatsächlich bekommen, hängt von der sogenannten „Günstigerprüfung" im Vergleich zum erhaltenen Kindergeld ab. Diese Freibeträge werden nur berücksichtigt, wenn die Steuerersparnis höher ist als das während des Jahres erhaltene Kindergeld.


    3. In der „Anlage Kinder" ist zukünftig das halbe Kindergeld einzutragen. Das gilt auch für Ihre Partnerin.


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