Halbes oder ganzes Kindergeld -wenn ständig getrennt lebend?

  • Was trage ich denn nun ein? Ich lebe ständig getrennt, habe 2 Kinder, die ganzjährig bei mir leben und erhalte das ganze Kindergeld. Trage ich jetzt 270 DM oder 135 DM pro Kind ein?
    Gruß
    BRB

  • Es kommt darauf an.
    Sind auf Ihrer Lohnsteuerkarte 2 x 0,5 Kinder eingetragen, dann müssen Sie 2 x jeweils 135 DM x 12 = 1.620 DM in der Anlage Kinder eintragen.
    Sind auf Ihrer Lohnsteuerkarte 2 Kinder eingetragen, dann sind 2 x jeweils 270 DM x 12 = 3.240 DM einzutragen.

  • Danke - und wenn ich das in den vergangenen Jahren nicht gemacht habe, weil es mir nicht bekannt war, kann ich dann widersprechen?
    Ich habe auf meiner Lohnsteuerkarte 2x0,5 Kinder eingetragen und LST-Klasse 2.
    Gruß
    BRB

  • Hallo Brigitte,
    selbst wenn Sie falsch eingetragen haben, heißt das noch nicht, dass das Finanzamt die gleichen Beträge zu Grunde gelegt hat.
    Auf Ihren Einkommensteuerbescheiden können Sie ersehen, welche Freibeträge das Finanzamt berücksichtigt hat.
    Einspruch können Sie jetzt nicht mehr erheben, da die Einspruchsfrist abgelaufen ist.
    Weitere Fragen?
    EMail: <!-- e --><a href="mailto:manfred.hoelzer@t-online.de">manfred.hoelzer@t-online.de</a><!-- e -->