Zähler für Heizung soll einem Mieter zugeordnet werden und dann auf alle Mieter umgelegt werden

  • Hallo,


    ich habe in einem Haus zwei Mietparteien. Der Strom für die Heizanlage wird über den Stromzähler eines Mieters abgerechnet, wobei die Heizung einen Zwischenzähler besitzt und ich nachvollziehen kann, wieviel die Heizanlage an Strom verbraucht hat.
    Der Mieter bekommt die Stromkosten erst erstattet und dann werden die Stromkosten auf beide Mieter umgelegt.


    Kann mir jemand sagen, wie ich das in Hausverwalter 2015 einbinden kann?


    Gruß Jürgen

  • Richtig ist ein Zähler für Allgemeinstrom herzustellen. Wo laufen die Kosten für Treppenhauslicht, Hausnummernlicht usw. auf ?
    Fiktiv ist ein Allgemeinstromzähler anzulegen mit den errechneten Wert und auf beide Parten umzulegen.
    Rechtlich hätte ich große Bedenken gegen die Nebenkostenabrechnung, die nicht gerichtsfest ist.

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