unterstützung von bedürftigen

  • ich unterstütze seit ca 10 jahren meine in der Türkei
    lebende eltern. beide sind rentner und haben kein einkommen. bisher wurde diese unterstützung vom FA
    anerkannt. 2001 waren meine eltern in deutschland bei mir zu besuch um eine notwendige augenoperation bei meinem vater durchführen zulassen. nun erkennt mir das fa weder die reisekosten (Tickets, Versicherung, Behördengeb.) noch die krankenhausrechnung an. Dies sind nach dem FA kosten der allgm. lebensführung und fallen unter das abzugsverbot (12 Estg )
    Die unterhaltszahlungen wurden von mir bisher in die Türkei überwiesen im vergangenen Jahr habe ich aber meinen eltern die Zahlung hier in deutschland bzw. im Urlaub in der türkei bar gezahlt und daher sind keine belege vorhanden eine von meine eltern unterschriebene aufstellung kennt das fA nicht an.
    was kann ich tun ?????

  • Auf jeden Fall einen Einspruch einlegen. §12 EStG ist doch für Kosten des eigenen Lebensbedarfs.


    Wie kommt es das deine Eltern in der Türkei leben? Interessant