Hallo, ich habe festgestellt, dass ich einen Antrag auf Lohnsteuerermässigung für 2003 stellen kann. Dies scheint aber mit dem Steuersparbuch 2002 nicht möglich zu sein, da dieses nur für einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung für 2002 genutzt werden kann. Stimmt das? Muss ich den Antrag für 2002 also "zu Fuss" stellen und gibt es da eine Frist, die einzuhalten ist?
Danke, Gruss Karl