Aufwendungen in 2001 zu Fortbildungsveranstaltungen in 2002?

  • Frage:
    Wie verhält es sich mit Aufwendungen zu Fortbildungsveranstaltungen, wenn die Aufwendungen in einem anderen Jahr erfolgten als die eigentliche Veranstaltung? Ist die steuerliche Geltendmachung der Aufwendungen an den Zeitpunkt der Fortbildungsveranstaltung gekoppelt?


    Beispiel 1:
    Bereits in 2001 wurde von mir eine Fortbildungsveranstaltung für 2002 bezahlt (795US$). Kann ich diese Kosten in meiner Steuererklärung für 2001 geltend machen und alle weiteren Kosten, die mir in 2002 entstanden sind(Fahrt, Unterkunft, Verpflegung) dann in meiner Steuererklärung für 2002 einreichen?


    Beispiel 2:
    In 2001 trat bei mir aber auch der Fall auf, daß ich an einer Fortbildungsveranstaltung teilnahm, für die ich erst jetzt in 2002 zur Kasse gebeten werde. Kann ich in diesem Fall die Kosten mitsamt meinen Nebenkosten (Fahrt, Verpflegung) in der Steuererklärung 2001 ansetzen oder darf ich hier diese Aufwendungen erst in 2002 anbringen?


    Vielen Dank für Eure Hilfe und Nette Grüße,


    Gunter

  • Kosten sind jeweils in dem Jahr anzusetzen, in dem diese entstanden sind und bezahlt wurden. Die steuerliche Geltendmachung der Aufwendungen ist nicht an den Zeitpunkt der Fortbildungsveranstaltung gebunden.
    Gruß
    <!-- e --><a href="mailto:manfred.hoelzer@t-online.de">manfred.hoelzer@t-online.de</a><!-- e -->