Unterstützung Bedürftiger: Umzugskosten

  • Ich habe im letzten Jahr meiner Schwiegermutter den Umzug an unseren Wohnort finanziert. Ausserdem erhält sie von mir eine monatliche finanzielle Unterstützung. Lediglich die finanz. Zuwendung wurde vom FA anerkannt, was mich sehr ärgert.
    Ist ein Einspruch gegen den Bescheid erfolgversprechend?
    Vielen Dank für Ratschläge.
    H. Langer

  • Die Kosten des Umzugs gehören zu den normalen Kosten der Lebensführung. Erfolgt ein Umzug aus beruflichen Gründen, werden die Kosten als Werbungskosten anerkannt. Ansonsten kommt ein steuerlicher Abzug von Umzugskosten nur in Betracht, wenn der Umzug wegen Krankheit oder Behinderung erforderlich ist.
    Gruß
    <!-- e --><a href="mailto:manfred.hoelzer@t-online.de">manfred.hoelzer@t-online.de</a><!-- e -->