private Nebentätigkeit zu versteuern?

  • Guten Morgen,


    ich arbeite bei einer Versicherung mit Steuerklasse I und ab und zu lege ich nebenbei am Wochenende als DJ auf.


    Normalerweise erhalte ich dafür ein paar Euro als Dankeschön bar auf die Hand. Jetzt hat ein Auftraggeber mich jedoch gebeten, ihm eine Rechnung zu schreiben, in der ich die Umsatzsteuer separat ausweise...


    Ich mache dies doch aber nur nebenbei und nicht gewerblich?! Muss ich dennoch Steuern zahlen (bekomme so ca. 250 EUR pro Auftritt)? Ich weiß nicht, was ich in der Rechnung schreiben soll!


    Ich bin der Meinung, dass ich lt. UStG nicht verpflichtet bin, Steuern abzuführen...


    Kann mir bitte jemand helfen?


    Vielen Dank!

  • Es gibt zwei Möglichkeiten. Entweder Sie haben Ihre Nebentätigkeit beim Gewerbeamt angemeldet oder Sie sind Schwarzarbeiter.
    Sind Sie Schwarzarbeiter, dann können Sie zwar als Privatmann eine Rechnung ausstellen, jedoch ohne Umsatzsteuer. Aber welcher Schwarzarbeiter stellt schon eine Rechnung aus?
    Haben Sie Ihre Nebentätigkeit angemeldet (wovon ich ausgehe), dann sind Sie entweder umsatzsteuerpflichtig oder Sie haben die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen.
    Nehmen Sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch, dann dürfen Sie auch keine Umsatzsteuer in Ihren Rechnungen ausweisen.
    Bei der Kleinunternehmerregelung sind Sie demnach auch nicht verpflichtet USt abzuführen.
    Haben Sie jedoch auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet, dann sind Sie umsatzsteuerpflichtig und sind damit auch zum Vorsteuerabzug berechtigt.


    Gruß Manfred

  • Vielen Dank für die ausführliche Antwort!
    Da bin ich ja beruhigt und es bringt jetzt endlich Licht ins Dunkel... :o)


    Schönen Abend und viele Grüße,


    Mirko