Verständnisfrage zu Fahrtenbuch bei Angestelltem

  • Guten Tag!


    Ich habe schon 100 Foren recherchiert und unterschiedliche Antworten auf meine Frage bekommen, deshalb hier in dieser Expertenrunde hoffentlich der finale Anlauf.


    Ich bin Angestellter und kann einen Firmenwagen (auch privat) nutzen. Die meisten Fahrten betreffen seit 1.1.15 meinen Arbeitsweg (einfach 38km), daher führe ich jetzt ein Fahrtenbuch.


    Zur korrekten Eintragung des Weges von der Wohnung zur Firma (und abends zurück) fand ich abweichende Ratschläge. Was ist korrekt?


    Der tatsächliche Weg ist täglich in der Regel:


    Datum / 8 Uhr / Wohnung - Arbeitsstätte 38 KM
    Datum / 18 Uhr / Arbeitsstätte - Wohnung 38 KM


    Es gibt Ratgeber, die sagen, es sei zulässig, dies wie folgt zu schreiben:


    10.1. / Whg. - F - Whg. / KM-Stand Beginn / KM-Stand Ende / 76 KM / (in das KM-Feld mit den Angaben zum Arbeitsweg)



    Andere geben den Rat, dass jede Fahrt einzeln anzugeben sei:


    10.1. / Whg. - F / KM-Stand Beginn / KM-Stand Ende / 38 KM
    10.1. / F - Whg. / KM-Stand Beginn / KM-Stand Ende / 38 KM




    Letztere Variante bedeutet doppelten Aufwand.


    Gibt es hierzu einen definitiven Rat? Reicht die einfache erste Variante im Sinne der Rechtssprechung, dass für Fahrten zur Arbeit "ein kurzer Vermerk" genügt?


    Oder sollte - um sicher zu gehen - die zweite Variante angewendet werden?


    Ich gehe davon aus, dass erklärte Abkürzungen im Fahrtenbuch (Whg. = Wohnung / F = Firma) zulässig sind. Falls nein, bitte ich um entsprechende Anmerkung.


    DANKE VORAB!!

  • Hallo eric1978,


    du kannst beides machen, aber korrekt ist die zweite Lösung, da nur in diesem Fall auch
    a) Fahrten zwischen Hin- und Rückfahrt richtig eingetragen werden können und
    b) bei nur einmaliger Fahrt z. B. wegen folgender Dienstfahrt ohne anschließende Heimfahrt am gleichen Tag und natürlich entsprechend dann die Heimfahrt an einem der folgende Tage ohne Probleme aufgezeichnet werden kann.
    Es spricht aber nichts dagegen, in Tagen, an denen das Fahrzeug tagsüber parkt, die verkürzte Aufzeichnung zu machen.


    Du benötigst das Fahrtenbuch aber nicht, um Fahrten zur und von der Arbeit zu dokumentieren. Wenn dein Arbeitgeber dies nicht fordert, ist nur für diese Fahrten kein Fahrtenbuch notwendig (die Pauschale ist nämlich unabhängig von der Art, wie man zur Arbeit kommt). Solltest du allerdings die Besteuerung der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstelle mit der taggenauen Methode gewählt haben, ist ein Fahrtenbuch ein (nicht zwingender) Nachweis der Anzahl der Fahrten.


    nesciens