Versicherungsbeiträge in der Einnahmen-Überschussrechnung

  • Meine Frage lautet folgendermaßen:
    Ich bin freiberuflich als Dozentin in der Erwachsenenbildung tätig. Kann ich die Beiträge, die ich für die freiwillige Krankenversicherung und für die gesetzliche Rentenversicherung entrichtet habe, in meiner Einnahmen-Überschussrechnung als Ausgaben geltend machen? Ich habe schon im Einkommensteuergesetz nachgelesen, bin aber leider nicht ganz schlau draus geworden.
    Es wäre schön, wenn ich ein paar Tipps dazu bekommen könnte.
    B. Jung

  • sind keine betrieblichen Ausgaben. Deshalb keine Beachtung in der E/Ü Rechnung. Kannst sie aber trotzdem dort unter der Nummer 1920 (beschränkt abzugsfähige Sonderausgaben) erfassen. Den Wert hieraus kannst du in der Steuererklärung ansetzen.


    Bye